- Die Applikation AFV unterstützt zugelassene Leistungsbezüger (LE)[1] in der Fahndung von Fahrzeugkontrollschilder.
- Die zentral im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) betriebene Lösung ist zur Berücksichtigung der verschiedenen Rechtsgrundlagen modular aufgebaut.
- Jeder Leistungsbezüger erhält einen autonom verwaltbaren und von den übrigen Mandanten getrennten AFV-Mandanten (Kapo spezifische Benutzerverwaltung Fahndungs- und Treffer-Liste).
- Die Lösung AFV kann bei Vorliegen der «Regionalen Rechtsgrundlage[2]» durch den Leistungsbezüger in drei Anwendungsfällen zum Einsatz kommen:
1. In der Fahndung von Fahrzeugen / Fahrzeugkontrollschildern
2. In der Analyse vom System erfassten Durchfahrten / Fahrzeugkontrollschilder
3. In der Live-Überwachung von Durchfahrten
- Der integrierte Webservice zum SSO-Portal des EJPD gewährleistet die kontinuierliche Abfrage von RIPOL-Fahndungen und die Anzeige von Personen- und Fahrzeugdaten (MOFIS, FABER) bei Treffermeldungen. Die Abfrage von MOFIS und FABER ist ab Mobile App nicht verfügbar.
- Die Anwendung kann durch autorisierte Benutzer sowohl stationär ab PC oder Laptop, als auch mobil (Patrouillenfahrzeug) oder im reduzierten Leistungsumfang ab Mobile App genutzt werden.
[1] Kantonale und städtische Polizeistellen, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BSZG) und der Nachrichtendienst (NDB) mit AFV Mandant.
[2] Die regionale Rechtsgrundlage für den Einsatz von AFV ist durch den Leistungsbezüger sicherzustellen.